Wettbewerb der guten Ideen

Regionalbudget 2024

Der Förderaufruf ist beendet. Wir freuen uns über die zahlreichen Anfragen! Das Entscheidungsgremium wird sich in den kommenden Wochen zusammensetzen und die Projekte bewerten.

Die Kommunale Allianz Raum Marktheidenfeld hat sich erneut um das Regionalbudget beworben. Wir hoffen, dass wir mit insgesamt 100.000 € viele Projekte in der Region unterstützen können. Projekte, welche maximal 20.000 € (netto) Kosten, können mit bis zu 10.000 € bezuschusst werden. Wichtig ist nur, dass die Projekte in die Handlungsfelder unseres Integrierten Ländlichen EntwicklungsKonzepts (kurz: ILEK) passen und die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützen und die regionale Identität stärken.

Was ist das Regionalbudget?

Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung von Kleinprojekten im Gebiet der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfelds mit Geldern durch das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken.

Welche Projekte werden gefördert?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Raum Marktheidenfeld dienen. Die zu fördernden Projekte müssen Auswirkungen auf mindestens ein Handlungsfeld aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept haben:

  • Mobilität, Barrierefreiheit und Infrastruktur
  • Versorgung, Soziales, Vereine und Dorfgemeinschaftsleben
  • Naherholung, Freizeit, Touristmus und Kultur
  • Gewerbeentwicklung
  • Interkommunale Kooperation
  • Innenentwicklung, Naturraum, Landwirtschaft und Energie

Was genau kann mit dem Regionalbudget gefördert werden?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekts gewertet werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagender Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • Entgelte für Eigenleistungen
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Außerdem sind Projekte, welche ausschließlich privaten Interessen dienen oder parteipolitische Ziele verfolgen nicht förderfähig.

Wie sieht die Förderung aus?

Ein Projekt kann mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Netto-Kosten gefördert werden. Die jeweilige Förderung ist auf 10.000 € je Projekt begrenzt, wobei der Zuwendungsbedarf die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten muss und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht mehr als 20.000 € betragen dürfen. Die Zuwendung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung und ist projekt- und nicht personenbezogen. Das Projekt muss bis zum 20.09.2024 umgesetzt sein. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10.2024 erbracht worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Förderung.

DOWNLOAD: Unterlagen und Formulare zur Antragstellung

Der Förderaufruf für 2024 ist beendet.

Formulare für Antragsteller und Projektträger:

Für Gewerbetreibende & Unternehmen:

DOWNLOAD: Unterlagen und Formulare zur Antragstellung

Der Förderaufruf für 2024 ist beendet.

Formulare für Antragsteller und Projektträger:

Für Gewerbetreibende & Unternehmen:

Informationen zur Antragstellung

Der Förderaufruf für das Regionalbudget 2024 ist beendet. Der Förderantrag muss vollständig und fristgerecht bei der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld eingegangen sein. Den Förderantrag finden Sie hier. Bei Fragen zu einer Projektidee oder dem Ausfüllen des Antrags dürfen Sie gerne die Umsetzungsbegleitung kontaktieren.

Die abschließende Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Entscheidungsgremium zum Regionalbudget der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld, wobei die Projekte alle Ausschlusskriterien zum Regionalbudget erfüllen müssen. Die genannten Kriterien finden Sie hier. Falls mehr Einzelmaßnahmen mit einer höheren angefragten Unterstützungssumme eingereicht werden, als Mittel für das Regionalbudget zur Verfügung stehen, dient die Punktzahl der Bewertung der Projekte mittels der Entscheidungskriterien für Maßnahmen im Rahmen des Regionalbudgets als Entscheidungsgrundlage. Falls angefragte Einzelmaßnahmen die gleiche Punktzahl erreichen und die vorhandene Fördersumme nicht mehr für die Unterstützung aller Einzelmaßnahmen ausreicht, dann wird nach dem Eingangsdatum entschieden.

Wer darf einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als auch natürliche Personen und Personengesellschaften. Ausgenommen von der Unterstützung sind Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die mit der Umsetzung des Projekts parteipolitische Ziele verfolgen.

Bei Förderanträgen von Unternehmen ist durch den Antragsteller eine De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen abzugeben (hier).

Was ist zu beachten?

Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Mit der Auszahlung der Förderung ist Ende 2024/Anfang 2025 zu rechnen. Voraussetzung zur Auszahlung ist eine fristgerechte Vorlage des vollständigen Durchführungsnachweises bei der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld. Informationen zum Durchführungsnachweis finden Sie hier.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dem Förderaufruf.

Der Projektträger kann für das Kleinprojekt auch Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen erhalten, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländlicher Entwicklung (FinR-LE) oder Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) ist nicht zulässig.

Die Zuwendung darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Kommt der Zuwendungsempfänger seinen Pflichten nicht nach, hält die Fristen nicht ein oder verwendet die Förderung nicht für den beantragten Zweck, so hat der Empfänger die Fördersumme mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen.

Beispielprojekte aus anderen ILE

Jedes Jahr werden vom Amt für Ländliche Entwicklung in einer Broschüre die besten Projekte aus Unterfranken festgehalten. Hier finden Sie die Broschüren der letzten Jahre.

Projekte der vergangenen Jahre

Regionalbudget 2023

  • Modernisierung des Spielplatzes auf der Kreuzhöh – SV Rot-Weiß Bischbrunn
  • Sonnensegel für den Spielplatz an der Egerbachhalle – Gemeinde Birkenfeld
  • Vom einfachen Spielplatz zum Mehrgenerationenspielplatz – Markt Karbach
  • Verkleidung des Unterstands am Sportplatz – SV 1921 Germania Erlenbach e. V.
  • 8 Concept2 Ruderergometer – SV Frankonia Lengfurt e. V.
  • Renovierung Naturerlebnisbauwagen „ERNA“  – BUND Naturschutz Ortsgruppe Marktheidenfeld
  • Spielplatzerweiterung Bergrothenfels – Stadt Rothenfels
  • Gedenkplatz „600 Jahre Achtherrnholz-Gesellschaft“ – Markt Kreuzwertheim
  • Errichtung einer Multisportanlage – Gemeinde Schollbrunn
  • Tassen mit Aufdruck – Mehrere Ortsvereine in Kooperation
  • Spielturm/Kletterturm mit Schaukeln – Förderverein Triefenstein Pro Waldbad e. V.
  • ILE-Aussichtspunkt „Weitblick in die Kulturlandschaft“ – Gemeinde Hafenlohr
  • Schälfräse – Künftige SoLaWi-GbR von Heike Vollmer und Frank Lusche
  • Skulptur aus der Ausstellung „Skulpturen im öffentlichen Raum“ anlässlich des Stadtjubiläums – Stadt Marktheidenfeld
  • Darstellung des musik- und kunstgeschichtlichen Erbes unserer Region – Michael Günther, Clavier am Main, Homburg

Regionalbudget 2022

  • Pilotprojekt: MyBox2Go – Smarte Mehrwegsysteme für die Gastronomie – Hotel- und Gaststättenverein Marktheidenfeld (HGM)
  • Spaß auf allen Rädern und in jedem Alter – Sport- und Spielstättenerweiterung mit einem Pumptrack – Markt Triefenstein
  • Ein Sinnespfad (Barfußpfad) für den Waldspielplatz Schollbrunn  – Feuerwehr – Jugend – Schollbrunn
  • Neugestaltung und Aufwertung des Waldwichtelweges am Dillberg – Förderverein Waldkindergarten Marktheidenfeld e. V .
  • Inklusionsspielplatz – Stadt Marktheidenfeld
  • Neugestaltung Bischbach – Vereinskomitee Homburg a. Main
  • Natur Erleben – Gemeinde Hafenlohr
  • Naturerkundungspfad – Markt Triefenstein
  • Schutzhütte im Rothenfelser Stadtwald  – Stadt Rothenfels
  • Aufwertung des Ortskerns von Oberndorf durch Schaffung eines Treffpunkts der Generationen – Gemeinde Bischbrunn
  • Aufwertung der Freizeiteinrichtung „Räuberpark“ in Bischbrunn                – Gemeinde Bischbrunn
  • Bau einer Prüfwasser-Rückführungsanlage im Waldbad v.Triefenstein – Förderverein Triefenstein Pro Waldbad e. V.
  • Renovierung und Aufwertung eines Insektenhotels, Renovierung Wanderjugend Hütte – Heimat- und Wanderfreunde Oberndorf-Bischbrunn e. V.
  • Sonnenliegen – Spessartbund Hasloch-Hasselberg
  • Erweiterung und Erneuerung des Spielplatzes in Hasselberg – Gemeinde Hasloch

Regionalbudget 2021

  • LED-Lampen zur Bleeuchtung des Treppenaufgangs von Rothenfels nach Bergrothenfels – Vereinigung der Freunde von Burg Rothenfels e. V.
  • Öffentlicher Bücherschrank am Jugendzentrum MainHaus – Stadt Marktheidenfeld – Jugendarbeit
  • Informationskampagne: Regionale Lebensräume Biberbiotop und Streuobstwiese – BUND Naturschutz Ortsgruppe Marktheidenfeld
  • Baumpflanzung  zu Ehren von Joseph Beuys – Kunst im Schloss Homburg, Elvira Lantenhammer
  • Anschaffung von Liegebänken an verschiedenen Standorten – Markt Triefenstein
  • Heiraten mit Blick über Triefenstein bis ins Himmelreich „Trauort Am Wolpenberg“ – Markt Triefenstein
  • Restaurierung Bildstock – Stadt Rothenfels
  • Naturlehrpfad – Wanderverein Schollbrunn e. V.
  • Mobile Kultur- und Eventbühne – Feuerwehrverein Röttbach
  • Waldimkerei: Bewirtschaftung Bienenhaus und Logoentwurf – Schulverband Grundschule Kreuzwertheim
  • Natur erleben: Freizeitwege – Markt Karbach
  • Gestaltung eines Spielplatzes – Vereinigung der Freunde von Burg Rothenfels e. V.
  • Erlebniswanderweg rund um den Achtelsberg – Gemeinde Hafenlohr
  • Restaurierung Wiesner Kapelle – Gemeinde Urspringen
  • Mehrgenerationen Outdoor-Trainingsbereich – SV Franconia Lengfurt e. V.
  • Restaurierung Bildstock – Gemeinde Urspringen
  • Spielplatz Sportgelände – VfB Hafenlohr e. V.

Regionalbudget 2020

  • Filtersanierung Waldbad Triefenstein -Förderverein Triefenstein Pro Waldbad e. V.
  • Unterstellhalle Erlenbach – Wasser- und Bodenverband Obstanbaugemeinschaft
  • Kulturwegeflyer Marktheidenfeld 1 – Stadt Marktheidenfeld
  • Kulturwegeflyer „Die Jagd des Prinzregenten Luitpold“ – Gemeinde Bischbrunn
  • Sanierungen Salzberghalle – FSV Eintracht Steinmark 1962 e.V.
  • Bewegungspark Vital – Markt Kreuzwertheim
  • Seelenschaukel – Markt Kreuzwertheim
  • Liegewiese Mainufer – Markt Kreuzwertheim
  • Spielplatz „Am Witzpfad“ – Gemeinde Hasloch
  • Spielplatz „Wildpark“ – Gemeinde Schollbrunn
  • Kulturwegeflyer Triefenstein 1 – Markt Triefenstein
  • Überdachung Sportplatz Erlenbach – SV Germania Erlenbach 1921 e.V.